Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Anmeldungen zu allen unseren Angeboten müssen grundsätzlich auf unseren dafür vorgesehenen Anmeldeformularen schriftlich, unter Beachtung der Anmeldefristen und mit rechtsverbindlicher Unterschrift erfolgen. Bitte die Anmeldeformulare vollständig ausfüllen. Für eine optimale Durchführung und Abrechnung sind wir auf die Vollständigkeit der Angaben angewiesen. Wir bitten um Verständnis, dass für Kurs- und Ausflugsangebote keine gesonderte Anmeldebestätigung erfolgt. Hier gilt je nach Abrechnungsform die Rechnung oder der Nachweis über erbrachte Leistungen, die Sie rechtzeitig vor Beginn des Angebotes erhalten, als Anmeldebestätigung. Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung über den für Sie geltenden Kostenbetrag, den Sie bitte umgehend unter Angabe der Rechnungsnummer an die angegebene Bankverbindung überweisen. Der Teilnahme- bzw. Reisevertrag gilt als zustande, wenn Ihre Anmeldung durch o.g. Formen der Anmeldebestätigung erwidert wurde. Grundsätzlich gilt, dass mündliche Vereinbarungen unwirksam sind, solange sie nicht von uns schriftlich bestätigt sind.
2. Altersangaben
Unsere Angebote sind verstärkt nach Altersgruppen unterteilt und entsprechend konzipiert. Beachten Sie bitte die entsprechenden Altersangaben in den Ausschreibungen.
3. Gesundheitliche Einschränkungen und andere Besonderheiten
Gesundheitliche Einschränkungen und andere Besonderheiten können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese auf der Anmeldung oder auf unserem Anamnesebogen schriftlich vermerkt sind. Teilen Sie uns bitte alles schriftlich mit, was für einen angemessenen Verlauf des Angebotes wichtig sein könnte. Nur so kann gegebenenfalls die gesetzliche Aufsichtspflicht, die von dem Begleit-Team oder der Kursleitung für die Angebotsdauer übernommen wird, gewährleistet werden. Das Begleit-Team sowie die Kursleitung sind berechtigt, Angebotsteilnehmende, die sich dauerhaft nicht an angemessene und verständlich gehaltene Absprachen halten, von dem Angebot auszuschließen bzw. auf eigene Kosten von der Reise zurückzuschicken. In diesem Fall besteht keinerlei Anspruch auf Erstattung der jeweiligen Kosten.
4. Angaben über Gehbehinderung und Rollstuhlnutzung
Wir müssen leider um Benachrichtigung bitten, falls Sie gehbehindert oder auf einen Rollstuhl angewiesen sind, da nicht alle Veranstaltungsorte sowie Ausflugs- und Reiseziele ebenerdig zugänglich sind.
5. Versicherungsschutz
Für alle Angebote besteht für schriftlich angemeldete Teilnehmende eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Bei Reisen ins Ausland besteht zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung. In Fällen, in denen ein Schaden von Seiten eines/r Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird, sowie bei Schäden, die allein aufgrund des Verschuldens der Kursleitung oder des Begleit-Teams entstehen, beschränkt sich unsere Haftung auf den dreifachen Angebotspreis. Für nicht in unserer Verantwortung liegende Unregelmäßigkeiten, insbesondere auf der Fahrt und am Zielort der Ausflüge und Reisen, übernehmen wir keine Haftung. Um krankheitsbedingte Risiken abzumildern, empfehlen wir Ihnen, für Reisen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
6. Kooperationsveranstaltungen
Bei den als Kooperationsveranstaltung ausgewiesenen Angeboten erklären Sie sich mit Ihrer Anmeldung einverstanden, dass die abrechnungsrelevanten Daten an den jeweiligen Kooperationspartner weitergeleitet und dort gemäß dem geltenden Datenschutzgesetz verarbeitet werden.
7. Öffentliche Verwendung von Fotos oder Filmaufnahmen
Sofern nicht anders auf der Anmeldung vermerkt, stimmen Sie mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift einer nicht kommerziellen Veröffentlichung von Fotos oder Filmaufnahmen durch den Arbeitskreis Behinderte an der Christuskirche zu.
8. Änderungen von Angeboten und Rücktritt durch den Veranstalter
Wir behalten uns das Recht auf terminliche, räumliche Veränderungen sowie Programmänderungen oder Absage eines Angebots vor. Sollte eine Mindestteilnehmenden- bzw. reisendenzahl nicht erreicht werden, sind wir zu einer auch kurzfristigen Absage des Angebotes berechtigt. Eventuell bereits bezahlte Sach- und Assistenz-Kosten erhalten sie voll erstattet. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
9. Rücktritt
Ein Rücktritt von allen unseren Angeboten muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Arbeitskreis Behinderte an der Christuskirche. Für Kurs- und Ausflugsangebote gilt die Rücktrittsfrist bis 7 Tage vor Beginn des Angebotes. Ein Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. Die Ihnen vorliegende Rechnung behält dann ihre Gültigkeit. Bei Angeboten, die den vorzeitigen Erwerb von Eintrittskarten oder Anmeldegebühren beinhalten, müssen auch bei fristgerechtem Rücktritt die entstandenen Kosten getragen werden.
Für Reiseangebote gelten folgende Rücktrittsfristen und Ausfallkosten:
– bis 61 Tage vor Reisebeginn: 10 % des angegebenen Gesamtpreises
– bis 31 Tage vor Reisebeginn: 50 % des angegebenen Gesamtpreises
– ab 30 Tage vor Reisebeginn: 100 % des angegebenen Gesamtpreises
Wir behalten uns vor, bei eventuellen Umbuchungen die anfallenden Kosten zusätzlich in Rechnung zu stellen. Diese Regelungen gelten sofern keine Ersatzperson gefunden werden konnte und vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens.
10. Finanzierung
Generell gilt für alle kostenpflichtigen Angebote, dass eine Abrechnung über einen Leistungsträger (z.B. Pflegekasse) vorrangig in Anspruch genommen werden muss, sofern für Sie ein entsprechender Leistungsanspruch s.u. besteht. Wir beraten Sie gerne!
Die anfallenden Kosten sind nach Leistungsarten aufgeschlüsselt:
10.1. Sach-Kosten
Bei unseren Angeboten entstehen meist Sach-Kosten z.B. Kosten für Material, Lebensmittel, Mieten, Gebühren, Fahrt, Übernachtung oder Eintritt. Bei jedem kostenpflichtigen Angebot sind diese Kosten in der Ausschreibung aufgelistet. Diese Kosten müssen Sie selber tragen. Ab einem Betrag von 5,- € erhalten Sie hierfür eine Rechnung. Sofern in der Ausschreibung ein Barbetrag angegeben wurde, händigen Sie diesen bitte am 1. Angebotstag der Leitung aus. Gerne erhalten Sie hierfür eine Quittung..
10.2. Assistenz-Kosten
Bei unseren Angeboten entstehen meist Assistenz-Kosten für Begleitung, Leitung, Betreuung oder pflegebedingtem Mehraufwand. Haben Sie in einen Pflegegrad, können Sie diese Kosten in Form des Entlastungsbetrags (§ 45b SGB XI) in Höhe von 125,- €/ Monat abrechnen. Haben Sie den Pflegegrad 2 oder höher, können Sie diese Kosten als Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) in Höhe von 1.612,- €/ Jahr abrechnen. Zudem können Sie die Hälfte der Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) in Höhe von 806,- € auf die Verhinderungspflege übertragen.
10.2.1 Begleitung im 1:1
Bitte geben Sie bei der Anmeldung unter „Sonstiges“ an, wenn Sie eine 1:1 Begleitung benötigen. Für eine 1:1 Begleitung fallen erhöhte Assistenz-Kosten an. Wir behalten uns selbst eine Einschätzung vor, ob Sie eine 1:1 Begleitung benötigen:
Eine 1:1 Begleitung ist zum Beispiel notwendig, wenn…
… Sie sehr viel Hilfe bei der Pflege benötigen.
… Sie häufig epileptische Anfälle haben.
… Sie einen Rollstuhl benötigen und eine Assistenz zum Schieben brauchen.
10.3. Kostensätze bei der Abrechnung als Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) und Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
1 | Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI bei Einsätzen bis 6 Stunden Dauer: 19 € / Stunde |
4 | Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI bei Freizeitgruppen und fortlaufenden Kursen: 14 € / Angebot |
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2 | Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI bei Einsätzen über 6 Stunden Dauer: 110 € / Tag |
5 | Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI bei zeitlich begrenzten Kursen/Ausflugsangeboten: 14 € / Stunde |
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3 | Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI bei Einzelbegleitungen: 19 € / Stunde |
6 | Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI bei Ausflugsangeboten über 7 Stunden Dauer: 110 € / Tag |
10.4 Kosten für Selbstzahlende
Haben Sie keinen Pflegegrad oder haben Sie Ihre in 10.2. beschriebenen Budgets schon im Rahmen von Angeboten des ABC ausgeschöpft, gelten Sie als Selbstzahlende/r und müssen die angegebenen Gesamt-Kosten tragen. Die jeweilige Gebühr für die Teilnahme an den fortlaufenden Freizeitgruppen erfragen Sie bitte im ABC-Büro. Gerne beraten wir Sie hier auch über weitere Finanzierungsmöglichkeiten!